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Beschluss des Gerichts vom 14. Juni 2012 - Technion und Technion Research & Development Foundation/Kommission

(Rechtssache T-546/11)

(Nichtigkeitsklage - Sechstes Rahmenprogramm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration - Schreiben zur Bestätigung der Ergebnisse eines Prüfberichts und zur Information über das weitere Verfahren - Untrennbar mit dem Vertrag verbundene Handlungen - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Technion - Israel Institute of Technology (Haifa, Israel) und Technion Research & Development Foundation Ltd (Haifa) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Grisay und D. Piccininno)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Dintilhac und B. Conte)

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung, die in dem Schreiben der Kommission vom 2. August 2011 enthalten sein soll, mit dem die Ergebnisse der Finanzprüfung der von Technion - Israel Institute of Technology vorgelegten Kostenaufstellungen in Bezug auf vier Verträge im Rahmen des Sechsten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag für die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002-2006) bestätigt wurden und Technion über das weitere Verfahren in Kenntnis gesetzt wurde

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Technion - Israel Institute of Technology und die Technion Research & Development Foundation Ltd tragen die Kosten.

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1 - ABl. C 355 vom 3.12.2011.