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Klage, eingereicht am 15. Oktober 2021 – Troy Chemical Company/Kommission

(Rechtssache T-662/21)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Troy Chemical Company BV (Delft, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Abrahams und Ł. Gorywoda sowie Rechtsanwältin Z. Romata)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung C (2021) 5968 final der Kommission vom 5. August, mit der der Zugang zu den von der Klägerin nach der Verordnung (EG) Nr. 1049/20011 angeforderten Dokumenten teilweise verweigert wurde, vollständig aufzuheben;

dem Antrag auf Durchführung eines beschleunigten Verfahrens nach den Art. 151 und 152 der Verfahrensordnung des Gerichts stattzugeben;

jede andere für sachdienlich gehaltene Maßnahme anzuordnen;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin stützt ihre Klage auf einen einzigen Klagegrund, nämlich einen Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – damit werde sowohl eine „wesentlichen Formvorschrift“ als auch eine „Rechtsnorm“ verletzt. Die von der Beklagten angeführten Ausschlusstatbestände, wegen derer sie den Zugang zu geschwärzten Passagen der angeforderten Dokumente verweigere, seien nicht durch die Sachlage im vorliegenden Fall zu rechtfertigen; jedenfalls spreche das überwiegende öffentliche Interesse an der Transparenz und der Offenheit des Gesetzgebungsverfahrens dafür, die von der Klägerin angeforderten Dokumente vollumfänglich zugänglich zu machen.

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1 Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. 2001, L 145, S. 43-48).