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Amtsblattmitteilung

 

URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

vom 18. März 2004

in der Rechtssache T-204/01, Maria-Luise Lindorfer gegen Rat der Europäischen Union1

(Beamte - Übertragung des pauschalen Rückkaufwerts der Ruhegehaltsansprüche, die aufgrund einer Berufstätigkeit vor dem Eintritt in den Dienst der Gemeinschaft erworben wurden - Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstjahre - Artikel 11 Absatz 2 des Anhangs VIII des Statuts - Allgemeine Durchführungsbestimmungen - Grundsatz der Gleichbehandlung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer)

(Verfahrenssprache: Französisch)

In der Rechtssache T-204/01, Maria-Luise Lindorfer, Beamtin des Rates der Europäischen Union, wohnhaft in Brüssel (Belgien), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Vandersanden und L. Levi, gegen Rat der Europäischen Union (Bevollmächtigte: F. Anton und A. Pilette), wegen Aufhebung der Entscheidung des Rates vom 3. November 2002 über die Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstjahre der Klägerin nach der Übertragung des pauschalen Rückkaufwerts der von dieser nach dem österreichischen System erworbenen Ruhegehaltsansprüche auf das System der Gemeinschaft hat das Gericht (Fünfte Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten R. García-Valdecasas sowie der Richterin P. Lindh und des Richters J. D. Cooke - Kanzler: J. Plingers, Verwaltungsrat - am 18. März 2004 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

1.    Die Klage wird abgewiesen.

2.    Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - - ABl. C 317 vom 10.11.2001.