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Klage, eingereicht am 21. Mai 2010 - Timehouse/HABM (Form einer Uhr)

(Rechtssache T-235/10)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Timehouse GmbH (Eystrup, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. Knies)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge der Klägerin

Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 11. März 2010 in der Sache R 0942/2009-1 aufzuheben;

die Kosten der Beklagten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Eine dreidimensionale Marke, die eine Uhr darstellt für Waren der Klasse 14.

Entscheidung der Prüferin: Zurückweisung der Anmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 (1) (b) der Verordnung Nr. 207/20091, da die Marke über Unterscheidungskraft verfüge.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1).