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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Luciano Lavagnoli gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 21. Dezember 2001

    (Rechtssache T-327/01)

    Verfahrenssprache: Französisch

Luciano Lavagnoli, wohnhaft in Berchem (Großherzogtum Luxemburg), hat am 21. Dezember 2001 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt Gilles Bounéou, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Der Kläger beantragt,

(dem Kläger einen Betrag von 500 000 BEF (12 396,49 Euro) als Ersatz für den immateriellen Schaden zuzusprechen, den er dadurch erlitten hat, dass seine Beurteilung für den Zeitraum vom 1. Juli 1997 bis 30. Juni 1999 bis zum heutigen Tag noch nicht endgültig erstellt wurde;

(über die der Beklagten aufzuerlegenden Kosten, Auslagen und Honorare zu entscheiden.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Begründung seiner Klage beruft sich der Kläger auf eine Verletzung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Artikel 43 des Statuts sowie auf eine Verletzung des Grundsatzes der ordnungsgemäßen Verwaltung und der Fürsorgepflicht. Insbesondere habe das Verfahren zur Erstellung der Beurteilung eine erhebliche Verzögerung erfahren und sei ohne die angesichts der gewerkschaftlichen Betätigung des Klägers erforderliche Anhörung der Ad-hoc-Gruppe durchgeführt worden.

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