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Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Frankfurt am Main (Deutschland) eingereicht am 10. August 2023 – NW und YS gegen Qatar Airways

(Rechtssache C-516/23, Qatar Airways)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Landgericht Frankfurt am Main

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: NW, YS

Beklagte: Qatar Airways

Vorlagefragen

Ist die Verordnung (EG) Nr. 261/20041 dahingehend auszulegen, dass der Fluggast zu einem kostenlosen Tarif nach Art. 3 Abs. 3 Variante 1 der Verordnung reist, wenn er lediglich Gebühren und Luftverkehrssteuern für das Flugticket zahlen muss?

Für den Fall, dass Frage 1 verneint wird:

Ist die Verordnung Nr. 261/2004 dahingehend auszulegen, dass es sich nicht um einen der Öffentlichkeit (mittelbar) verfügbaren Tarif im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Variante 2 der Verordnung handelt, wenn der Flug im Rahmen einer zeitlich und mengenmäßig begrenzten Aktion eines Luftfahrtunternehmens gebucht wurde, die nur einer bestimmten Berufsgruppe zur Verfügung stand?

Für den Fall, dass auch Frage 2 verneint und der Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 261/2004 für eröffnet erachtet wird:

a)    Ist Art. 8 Abs. 1 Buchst. c) der Verordnung dahingehend auszulegen, dass zwischen dem ursprünglich gebuchten und annullierten Flug und der gewünschten Ersatzbeförderung zu einem späteren Zeitpunkt ein zeitlicher Zusammenhang bestehen muss?

b)    Wie wäre dieser zeitliche Zusammenhang ggf. zu umgrenzen?

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1     Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (ABl. 2004, L 46, S. 1).