Vorabentscheidungsersuchen des Landessozialgerichts für das Saarland (Deutschland) eingereicht am 4. Dezember 2023 - A gegen GKV-Spitzenverband
(Rechtssache C-743/23, GKV-Spitzenverband)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Landessozialgericht für das Saarland
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: A
Beklagter: GKV-Spitzenverband
Beteiligte Partei: Moguntia Food Group AG
Vorlagefragen:
Ist Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 883/20041 in Verbindung mit Art. 14 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 987/20092 dahin auszulegen, dass bei der Prüfung, ob ein wesentlicher Teil der Tätigkeit in einem Mitgliedstaat ausgeübt wird, alle Tätigkeiten des Arbeitnehmers einschließlich seiner Tätigkeit in Drittstaaten zu berücksichtigen sind?
Oder ist Art. 13 Abs. 1 der Verordnung Nr. 883/2004 in Verbindung mit Art. 14 Abs. 8 der Verordnung Nr. 987/2009 dahin auszulegen, dass bei der Prüfung, ob ein wesentlicher Teil der Tätigkeit in einem Mitgliedstaat ausgeübt wird, nur die Tätigkeiten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind, die in Mitgliedstaaten ausgeübt werden?
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1 Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (ABl. 2004, L 166, S. 1).
1 Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (ABl. 2009, L 284, S. 1).