Language of document :

Amtsblattmitteilung

 

Klage der Sergio Rossi S. p. A. gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingereicht am 25. Januar 2005

(Rechtssache T-31/05)

(Verfahrenssprache: Englisch)

Die Sergio Rossi S. p. A., San Mauro Pascoli (Italien), hat am 25. Januar 2005 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt A. Ruo.

Andere Beteiligte am Verfahren vor der Beschwerdekammer: K & L Ruppert Stiftung & Co. Handels-KG, Weilheim (Deutschland).

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:K & L Ruppert Stiftung & Co. Handels-KG.
Angemeldete Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "ROSSI" für Waren der Klasse 25 (Ober- und Unterbekleidungsstücke, Handschuhe, Schals, Halstücher, Krawatten, Kopfbedeckungen) - Anmeldung Nr. 876 094.
Inhaberin der Widerspruchsmarke oder des Widerspruchszeichens:Sergio Rossi.
Widerspruchsmarke oder -zeichen:Nationale und internationale Wort- und Bildmarken "SERGIO ROSSI" für Waren der Klasse 25 (Bekleidungsstücke einschließlich Stiefel, Schuhe und Pantoffeln, Schals, Krawatten).
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:Stattgabe des Widerspruchs
Entscheidung der Beschwerdekammer:Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung.
Klagegründe:Verstoß gegen Artikel 8 der Verordnung Nr. 40/94 des Rates.

____________