Rechtssache T-447/04 R
Capgemini Nederland BV
gegen
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
„Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Gemeinschaftliches Verfahren zur Auftragsvergabe – Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes – Fumus boni iuris – Dringlichkeit“
Leitsätze des Beschlusses
1. Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Einstweilige Anordnungen – Voraussetzungen – „Fumus boni iuris“ – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – System der finanziellen Bewertung der Angebote – Nichteinhaltung der Verwaltungsanweisungen der Verdingungsunterlagen
(Artikel 242 EG und 243 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 104 § 2)
2. Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Einstweilige Anordnungen – Voraussetzungen – Dringlichkeit – Schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden – Ablehnung eines Angebots im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens – Finanzieller Verlust und Verlust einer Referenz – Schäden, die nicht als schwer und nicht wieder gutzumachend betrachtet werden können – Keine Dringlichkeit
(Artikel 242 EGund 243 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 104 § 2)