Language of document : ECLI:EU:T:2005:27

Rechtssache T-447/04 R

Capgemini Nederland BV

gegen

Kommission der Europäischen Gemeinschaften

„Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Gemeinschaftliches Verfahren zur Auftragsvergabe – Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes – Fumus boni iuris – Dringlichkeit“

Leitsätze des Beschlusses

1.      Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Einstweilige Anordnungen – Voraussetzungen – „Fumus boni iuris“ – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – System der finanziellen Bewertung der Angebote – Nichteinhaltung der Verwaltungsanweisungen der Verdingungsunterlagen

(Artikel 242 EG und 243 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 104 § 2)

2.      Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Einstweilige Anordnungen – Voraussetzungen – Dringlichkeit – Schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden – Ablehnung eines Angebots im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens – Finanzieller Verlust und Verlust einer Referenz – Schäden, die nicht als schwer und nicht wieder gutzumachend betrachtet werden können – Keine Dringlichkeit

(Artikel 242 EGund 243 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 104 § 2)