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Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 28. Juni 2023 – Athenian Brewery SA, Heineken NV/Macedonian Thrace Brewery SA

(Rechtssache C-393/23, Athenian Brewery und Heineken)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Hoge Raad der Nederlanden

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdeführerinnen: Athenian Brewery SA, Heineken NV

Kassationsbeschwerdegegnerin: Macedonian Thrace Brewery SA

Vorlagefragen

Muss das Gericht am Niederlassungsort der Muttergesellschaft in einem Fall wie dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden bei der Prüfung seiner Zuständigkeit gemäß Art. 8 Nr. 1 der Brüssel Ia-Verordnung1 hinsichtlich der in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Tochtergesellschaft im Rahmen des in dieser Bestimmung vorgesehenen Erfordernisses einer engen Beziehung die im materiellen Wettbewerbsrecht anerkannte Vermutung eines bestimmenden Einflusses der Muttergesellschaft auf die wirtschaftliche Tätigkeit der Tochtergesellschaft, die Gegenstand des Rechtsstreits ist, zugrunde legen?

Bei Bejahung der ersten Frage: Wie ist dann in diesem Zusammenhang der in den Urteilen Kolassa1 und Universal Music International Holding2 formulierte Maßstab zu konkretisieren? Reicht es in diesem Fall bei Bestreiten eines bestimmenden Einflusses der Muttergesellschaft auf die wirtschaftliche Tätigkeit der Tochtergesellschaft für die Annahme der Zuständigkeit nach Art. 8 Nr. 1 der Brüssel Ia-Verordnung hinsichtlich dieser Tochtergesellschaft aus, dass nicht im Voraus als ausgeschlossen angesehen werden kann, dass ein solcher bestimmender Einfluss vorlag?

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1     Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 2012, L 351, S. 289).

1     C-375/13.

1     C-12/15.