Language of document : ECLI:EU:T:2016:7





Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 14. Januar 2016 – Doux/Kommission

(Rechtssache T‑434/13)

„Landwirtschaft – Ausfuhrerstattung – Geflügelfleisch – Durchführungsverordnung, mit der die Erstattung auf 0 Euro festgesetzt wurde – Nichtigkeitsklage – Rechtsakt mit Verordnungscharakter, der keine Durchführungsmaßnahmen nach sich zieht – Unmittelbare Betroffenheit –Zulässigkeit – Art. 3 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 – Begründungspflicht – Art. 164 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 – Berechtigtes Vertrauen“

1.                     Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Begriff des Rechtsakts mit Verordnungscharakter – Jeder Rechtsakt mit allgemeiner Geltung mit Ausnahme der Gesetzgebungsakte – Verordnung der Kommission zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Geflügelfleisch – Einbeziehung (Art. 263 Abs. 4 AEUV; Verordnung Nr. 689/2013 der Kommission) (vgl. Rn. 32-34)

2.                     Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Rechtsakte mit Verordnungscharakter – Rechtsakte, die keine Durchführungsmaßnahmen nach sich ziehen und den Kläger unmittelbar betreffen – Begriff der unmittelbaren Betroffenheit – Kriterien – Verordnung der Kommission zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Geflügelfleisch – Klage einer Gesellschaft, die gefrorene Hühner ausführt – Zulässigkeit (Art. 263 Abs. 4 AEUV; Verordnung Nr. 689/2013 der Kommission) (vgl. Rn. 36-39)

3.                     Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Rechtsakte mit Verordnungscharakter – Rechtsakte, die keine Durchführungsmaßnahmen nach sich ziehen und den Kläger unmittelbar betreffen – Begriff der Durchführungsmaßnahmen – Gegen diese Rechtsakte zur Verfügung stehende Rechtsbehelfe (Art. 263 Abs. 4 AEUV) (vgl. Rn. 40-42)

4.                     Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Rechtsakte mit Verordnungscharakter – Rechtsakte, die keine Durchführungsmaßnahmen nach sich ziehen und den Kläger unmittelbar betreffen – Begriff der Durchführungsmaßnahmen – Kriterien – Verordnung der Kommission, mit der der Betrag der Ausfuhrerstattungen für Geflügelfleisch auf Null festgesetzt wird – Rechtsakt, der keine Durchführungsmaßnahmen nach sich zieht (Art. 263 Abs. 4 AEUV; Verordnung Nr. 689/2013 der Kommission) (vgl. Rn. 44-46, 54, 55, 59, 63-66)

5.                     Gerichtliches Verfahren – Streithilfe – Andere Angriffs- und Verteidigungsmittel als die der unterstützten Partei – Zulässigkeit – Voraussetzung – Anknüpfung an den Streitgegenstand (Satzung des Gerichtshofs, Art. 40 Abs. 4 und 53; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 116 Abs. 3) (vgl. Rn. 73, 74)

6.                     Gerichtliches Verfahren – Streithilfe – Andere Angriffs- und Verteidigungsmittel als die der unterstützten Partei – Angriffs- und Verteidigungsmittel, die nicht mit denen der unterstützten Partei verknüpft werden können – Unzulässigkeit – Gründe zwingenden Rechts – Gerichtliche Prüfung von Amts wegen (Satzung des Gerichtshofs, Art. 40 Abs. 4 und 53; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 116 Abs. 3) (vgl. Rn. 77-80)

7.                     Organe der Europäischen Union – Ausübung der Zuständigkeiten – Der Kommission übertragene Durchführungsbefugnis für den Erlass von Durchführungsrechtsakten – Kontrolle durch einen Ausschuss, der aus Vertretern der Mitgliedstaaten besteht – Konsultationsverfahren – Frist für die Einreichung eines Entwurfs eines Durchführungsrechtsakts – Möglichkeit einer Abweichung – Vorlage eines Entwurfs während einer Sitzung des Ausschusses – Zulässigkeit – Voraussetzungen (Verordnung Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 2; Verordnung Nr. 1234/2007 des Rates, Art. 195) (vgl. Rn. 91, 92, 96, 97)

8.                     Organe der Europäischen Union – Ausübung der Zuständigkeiten – Der Kommission übertragene Durchführungsbefugnis für den Erlass von Durchführungsrechtsakten – Kontrolle durch einen Ausschuss, der aus Vertretern der Mitgliedstaaten besteht – Konsultationsverfahren – Frist für die Einladung – Dringlichkeit – Gerichtliche Überprüfung – Grenzen (Verordnung Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 2; Verordnung Nr. 1234/2007 des Rates, Art. 195) (vgl. Rn. 117)

9.                     Organe der Europäischen Union – Ausübung der Zuständigkeiten – Der Kommission übertragene Durchführungsbefugnis für den Erlass von Durchführungsrechtsakten – Kontrolle durch einen Ausschuss, der aus Vertretern der Mitgliedstaaten besteht – Konsultationsverfahren – Frist für die Einreichung eines Entwurfs eines Durchführungsrechtsakts – Nichtbeachtung – Folgen (Verordnung Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 3 Abs. 3) (vgl. Rn. 129, 130)

10.                     Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Entscheidung, mit der eine ständige Entscheidungspraxis fortgesetzt wird – Zulässigkeit einer summarischen Begründung – Beschluss, mit dem der Betrag der Ausfuhrerstattungen festgesetzt wird (Art. 296 Abs. 2 AEUV) (vgl. Rn. 156, 157, 161, 163, 228, 230)

11.                     Landwirtschaft – Gemeinsame Marktorganisation – Ausfuhrerstattungen – Festsetzung der Beträge – Erstmalige Festsetzung des Betrags auf Null für die betreffenden Erzeugnisse – Zulässigkeit (Verordnung Nr. 1234/2007 des Rates, Art. 164 Abs. 3; Verordnung Nr. 689/2013 der Kommission) (vgl. Rn. 178, 179)

12.                     Nichtigkeitsklage – Angefochtene Handlung – Beurteilung der Rechtmäßigkeit anhand der bei Vornahme der Handlung verfügbaren Informationen (Art. 263 AEUV) (vgl. Rn. 195, 340)

13.                     Landwirtschaft – Gemeinsame Marktorganisation – Ausfuhrerstattungen – Festsetzung der Beträge – Pflicht der Kommission, eine neue Verordnung zu erlassen, wenn der zuvor festgesetzte Betrag beibehalten wird – Fehlen (Verordnung Nr. 1234/2007 des Rates, Art. 164 Abs. 2) (vgl. Rn. 199, 204)

14.                     Recht der Europäischen Union – Grundsätze – Vertrauensschutz – Grenzen – Änderung der Regelung für eine gemeinsame Marktorganisation – Nichtbeibehaltung der Regelung der Ausfuhrerstattungen auf einer Höhe, die die Wettbewerbsfähigkeit der Ausfuhren ermöglicht – Kein berechtigtes Vertrauen der in den betreffenden Sektoren tätigen Wirtschaftsteilnehmer (Art. 39 AEUV; Verordnung Nr. 1234/2007 des Rates, Art. 164 Abs. 3) (vgl. Rn. 240, 246, 247, 265)

15.                     Nichtigkeitsklage – Gründe – Verletzung des berechtigten Vertrauens – Berufung der Wirtschaftsteilnehmer auf ein berechtigtes Vertrauen in die Beibehaltung einer bestehenden Situation – Zurückweisung (Art. 263 AEUV) (vgl. Rn. 251-253, 255, 257)

16.                     Landwirtschaft – Gemeinsame Agrarpolitik – Ermessen der Unionsorgane – Umfang – Gerichtliche Überprüfung – Grenzen (Art. 40 AEUV bis 43 AEUV) (vgl. Rn. 269)

17.                     Landwirtschaft – Gemeinsame Marktorganisation – Ausfuhrerstattungen – Zweck (Art. 39 AEUV) (vgl. Rn. 284)

18.                     Landwirtschaft – Gemeinsame Marktorganisation – Ausfuhrerstattungen – Festsetzung der Beträge – Berücksichtigung der Marktlage – Theoretische Berechnung anhand der Differenz zwischen den Preisen auf dem Unionsmarkt und den Preisen auf dem Weltmarkt – Pflicht zur Berücksichtigung der besonderen Situation der ausführenden Unternehmen – Fehlen (Verordnung Nr. 1234/2007 des Rates, Art. 164 Abs. 3 Buchst. a) (vgl. Rn. 289, 317, 328)

19.                     Landwirtschaft – Gemeinsame Marktorganisation – Ausfuhrerstattungen – Festsetzung der Beträge – Berücksichtigung der Marktlage – Theoretische Berechnung anhand der Differenz zwischen den Preisen auf dem Unionsmarkt und den Preisen auf dem Weltmarkt – Erfordernis der Übereinstimmung des Betrags der Ausfuhrerstattungen mit dem Ergebnis der theoretischen Berechnung – Fehlen (Verordnung Nr. 1234/2007 des Rates, Art. 164 Abs. 3 Buchst. a) (vgl. Rn. 294-296)

20.                     Landwirtschaft – Gemeinsame Marktorganisation – Ausfuhrerstattungen – Festsetzung der Beträge – Pflicht der Kommission alle in Art. 164 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1234/2007 vorgesehenen Kriterien zu berücksichtigen – Fehlen (Verordnung Nr. 1234/2007 des Rates, Art. 164 Abs. 3) (vgl. Rn. 354)

21.                     Landwirtschaft – Gemeinsame Marktorganisation – Geflügelfleisch – Ausfuhrerstattungen – Festsetzung der Beträge – Berücksichtigung der Marktlage – Möglichkeit der Kommission, die Kosten des Geflügelfutters in der Union zu berücksichtigen (Verordnung Nr. 1234/2007 des Rates, Art. 164 Abs. 3 Buchst. a und b) (vgl. Rn. 361, 362, 365)

22.                     Handlungen der Organe – Zeitliche Geltung – Sofortiges Inkrafttreten – Zulässigkeit – Voraussetzungen (Art. 297 AEUV; Verordnung Nr. 689/2013 der Kommission) (vgl. Rn. 378-380)

23.                     Nichtigkeitsklage – Gründe – Ermessensmissbrauch – Begriff – Verordnung der Kommission, mit der der Betrag der Ausfuhrerstattungen auf Null festgesetzt wird, um das Gleichgewicht auf dem Unionsmarkt zu gewährleisten – Kein Ermessensmissbrauch (Art. 263 AEUV; Verordnung Nr. 1234/2007 des Rates, Art. 164 Abs. 3) (vgl. Rn. 387, 390)

24.                     Landwirtschaft – Gemeinsame Marktorganisation – Ausfuhrerstattungen – Festsetzung der Beträge – Berücksichtigung des Ziels, das Marktgleichgewicht zu gewährleisten – Möglichkeit der Kommission, die geringe Zahl der potenziellen Empfänger der Erstattungen zu berücksichtigen (Verordnung Nr. 1234/2007 des Rates, Art. 164 Abs. 3 Buchst. b) (vgl. Rn. 393)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 689/2013 der Kommission vom 18. Juli 2013 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Geflügelfleisch (ABl. L 196, S. 13)

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Doux SA trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

3.

Tilly-Sabco trägt ihre eigenen Kosten.