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Urteil des Gerichts vom 15. September 2016 – Herbert Smith Freehills/Rat

(Rechtssache T-710/14)1

(Zugang zu Dokumenten – Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 – Dokumente betreffend die Diskussionen, die dem Erlass der Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen vorangegangen sind – Verweigerung des Zugangs – Ausnahme zum Schutz der Rechtsberatung – Verteidigungsrechte – Überwiegendes öffentliches Interesse)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Herbert Smith Freehills LLP (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Wytinck)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: E. Rebasti, M. Veiga und J. Herrmann)

Streithelferin zur Unterstützung des Beklagten: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Van Nuffel, J. Baquero Cruz und F. Clotuche-Duvieusart)

Gegenstand

Klage gemäß Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses 18/c/01/14 des Rates vom 23. Juli 2014, mit dem der Zugang zu bestimmten Dokumenten im Zusammenhang mit dem Erlass der Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG (ABl. 2014, L 127, S. 1) verweigert wird

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Herbert Smith Freehills LLP trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates der Europäischen Union.

Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 409 vom 17.11.2014.