Language of document :

Klage, eingereicht am 17. Juli 2009 - Fédération Internationale des Logis/HABM (Darstellung eines grünen Quadrats)

(Rechtssache T-282/09)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Fédération Internationale des Logis (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B. Brisset)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 22. April 2009 in der Sache R 1511/2008-1 aufzuheben und die Eintragung der angemeldeten Marke zuzulassen;

dem HABM die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die ein grünes Quadrat darstellt, für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 18, 24, 43 und 44 - Anmeldung Nr. 6 468 7899.

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009, da die Darstellung eines Quadrats mit nach außen gewölbten Seiten von besonderer und spezifischer grüner Farbe Unterscheidungskraft in Bezug auf die Waren und Dienstleistungen habe, auf die sich die Anmeldung beziehe, denn diese Einzelheiten verliehen der Marke ein besonderes Aussehen für diese Waren und Dienstleistungen.

____________