Klage, eingereicht am 17. Juli 2009 - Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer/HABM (CHROMA)
(Rechtssache T-281/09)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG (Frechen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Albrecht)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge der Klägerin
Die Entscheidung des Beklagten (Vierte Beschwerdekammer) vom 8. Mai 2009 (Aktenzeichen der Beschwerde: R 1429/2008) aufzuheben, soweit die Anmeldemarke für die beanspruchten Waren in den Klassen 19 und 11 zurückgewiesen wurde;
dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: die Wortmarke "CHROMA" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 11, 19 und 37 (Anmeldung Nr. 6 731 103)
Entscheidung des Prüfers: teilweise Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009
1, da das Wort "CHROMA" keinen unmittelbar beschreibenden Bedeutungsgehalt besitze
____________1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1).