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Klage, eingereicht am 17. Juli 2009 - Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer/HABM (CHROMA)

(Rechtssache T-281/09)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG (Frechen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Albrecht)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge der Klägerin

Die Entscheidung des Beklagten (Vierte Beschwerdekammer) vom 8. Mai 2009 (Aktenzeichen der Beschwerde: R 1429/2008) aufzuheben, soweit die Anmeldemarke für die beanspruchten Waren in den Klassen 19 und 11 zurückgewiesen wurde;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: die Wortmarke "CHROMA" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 11, 19 und 37 (Anmeldung Nr. 6 731 103)

Entscheidung des Prüfers: teilweise Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/20091, da das Wort "CHROMA" keinen unmittelbar beschreibenden Bedeutungsgehalt besitze

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1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1).