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Urteil des Gerichts vom 9. Dezember 2010 - Fédération internationale des logis/HABM (Grünes, nach außen gewölbtes Quadrat)

(Rechtssache T-282/09)1

(Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke mit der Darstellung eines grünen, nach außen gewölbten Quadrats - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Fédération internationale des logis (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B. Brisset)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: A. Folliard-Monguiral)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 22. April 2009 (Sache R 1511/2008-1) über die Anmeldung eines grünen, nach außen gewölbten Quadrats als Gemeinschaftsmarke

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Fédération internationale des logis trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 220 vom 12.9.2009.