Klage, eingereicht am 10. Dezember 2013 – Petco Animal Supplies Stores/HABM – Gutiérrez Ariza (PETCO)
(Rechtssache T-664/13)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Petco Animal Supplies Stores, Inc. (San Diego, USA) (Prozessbevollmächtigter: C. Aikens, Barrister)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Domingo Gutiérrez Ariza (Malaga, Spanien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 7. Oktober 2013 in der Sache R 347/2013-4 aufzuheben;
dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „PETCO“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 31 und 35 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 10 114 081.
Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsbildmarke Nr. 9 062 902 in Rot und Weiß mit dem Wortbestandteil „PETCO“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 31 und 35.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde teilweise stattgegeben.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. a und b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.