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Klage, eingereicht am 10. Dezember 2013 – Petco Animal Supplies Stores/HABM – Gutiérrez Ariza (PETCO)

(Rechtssache T-664/13)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Petco Animal Supplies Stores, Inc. (San Diego, USA) (Prozessbevollmächtigter: C. Aikens, Barrister)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Domingo Gutiérrez Ariza (Malaga, Spanien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 7. Oktober 2013 in der Sache R 347/2013-4 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „PETCO“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 31 und 35 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 10 114 081.

Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsbildmarke Nr. 9 062 902 in Rot und Weiß mit dem Wortbestandteil „PETCO“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 31 und 35.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde teilweise stattgegeben.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. a und b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.