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Urteil des Gerichts vom 15. Oktober 2014 – Rechnungshof/BF

(Rechtssache T-663/13 P)1

(Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Einstellung – Ernennung auf den Dienstposten eines Direktors für Personalressourcen – Ablehnung einer Bewerbung – Pflicht zur Begründung des Berichts des Ausschusses für die Vorauswahl)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Rechnungshof der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: T. Kennedy und J. Vermer)

Andere Verfahrensbeteiligte: BF (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Levi)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 17. Oktober 2013, BF/Rechnungshof (F-69/11, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Urteils

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Der Rechnungshof der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten sowie die Herrn BF im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstandenen Kosten.

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1     ABl. C 52 vom 22.2.2014.