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Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2012 - Yoshida Metal Industry/HABM - Pi-Design u. a. (Darstellung einer Oberfläche mit schwarzen Punkten)

(Rechtssache T-416/10)

(Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftsbildmarke, die eine Oberfläche mit schwarzen Punkten darstellt - Form der Ware, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist - Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziff. ii der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Yoshida Metal Industry Co. Ltd (Tsubame-shi, Japan) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Verea, K. Muraro und M. Balestriero)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: A. Folliard-Monguiral)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Pi-Design AG (Triengen, Schweiz), Bodum France (Neuilly-sur-Seine, Frankreich) und Bodum Logistics A/S (Billund, Dänemark) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin H. Pernez)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 20. Mai 2010 (Sache R 237/2008-1) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Pi-Design AG, Bodum France und der Bodum Logistics A/S einerseits und der Yoshida Metal Industry Co. Ltd andererseits

Tenor

Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 20. Mai 2010 (Sache R 1237/2008-1) wird aufgehoben.

Das HABM trägt neben seinen eigenen Kosten die der Yoshida Metal Industry Co. Ltd entstandenen Kosten.

Die Pi-Design AG, Bodum France und die Bodum Logistics A/S tragen ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 328 vom 4.12.2010.