Klage, eingereicht am 24. Februar 2014 – Tilda Riceland Private/HABM – Siam Grains (BASMALI LONG GRAIN RICE RIZ LONG DE LUXE)
(Rechtssache T-136/14)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Tilda Riceland Private Ltd (Gurgaon, Indien) (Prozessbevollmächtigte: S. Malynicz, Barrister, N. Urwin und D. Sills, Solicitors)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Siam Grains Co. Ltd (Bangkok, Thailand)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 18. Dezember 2013 in der Rechtssache R 1086/2012-4 aufzuheben;
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke in schwarz und weiß für Waren in Klasse 30, mit den Wortbestandteilen „BASMALI LONG GRAIN RICE RIZ LONG DE LUXE“ – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 3 520 641.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Ältere, nicht eingetragene Marke und älteres, „im geschäftlichen Verkehr zur Bezeichnung einer Warenklasse genutztes“ Zeichen „BASMATI“, das im Vereinigten Königreich in Bezug auf ‚Reis‘ verwendet wird.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Vollständige Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 4 der Verordnung Nr. 207/2009.