Language of document : ECLI:EU:T:2013:251





Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 16. Mai 2013 – Nath Kalsi/HABM – American Clothing Associates (RIDGE WOOD)

(Rechtssache T‑80/11)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke RIDGE WOOD – Ältere Gemeinschaftsbildmarke River Woods North-Eastern Suppliers – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Kriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 18, 19, 58)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarken RIDGE WOOD und River Woods North-Eastern Suppliers (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 21, 22, 45, 51, 52, 56, 57, 64, 65)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Ergänzender Charakter der Waren oder Dienstleistungen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 23, 24, 29, 30)

4.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Komplexe Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 33, 34)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 19. November 2010 (Sache R 599/2010-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen American Clothing Associates auf der einen Seite sowie Dwarka Nath Kalsi und Ajit Nath Kalsi auf der anderen Seite

Tenor

1.

Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 19. November 2010 (Sache R 599/2010-1) wird aufgehoben, soweit sie die für die angemeldete Marke beanspruchten Waren der Klasse 24 und die von der älteren Marke Nr. 2785459 erfassten Dienstleistungen „Verarbeitung und Veredelung von Häuten, Leder, Pelzen und Textilien“ der Klasse 40 betrifft.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Dwarka Nath Kalsi und Ajit Nath Kalsi sowie das HABM tragen jeweils ihre eigenen Kosten.

4.

American Clothing Associates trägt ihre eigenen Kosten.