Language of document : ECLI:EU:T:2007:342





Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 15. November 2007 – Enercon / HABM (Windenergiekonverter)

(Rechtssache T‑71/06)

„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke in Form der Gondelverkleidung eines Windenergiekonverters – Absolute Eintragungshindernisse – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 40/94“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 26, 31)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 30. November 2005 (Sache R 179/2005‑2), mit der die Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke (Teil eines Windenergiekonverters mit der Form eines „American Football“) zurückgewiesen wurde

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Enercon GmbH

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Dreidimensionale Marke in Form der Gondelverkleidung eines Windenergiekonverters für Waren der Klasse 7 – Nr. 2496743

Entscheidung des Prüfers:

Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde


Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Enercon GmbH trägt die Kosten.