Urteil des Gerichts vom 28. Oktober 2010 - Spanien/Kommission
(EAGFL - Abteilung Garantie - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Produktionsbeihilfen für Verarbeiter von Tomaten - Unangekündigte Kontrollen während geeigneter Zeiträume - Verhältnismäßigkeit)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Kläger: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigter: M. Muñoz Pérez, abogado del Estado)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst T. van Rijn, dann F. Jimeno Fernández)
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2007/243/EG der Kommission vom 18. April 2007 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 106, S. 55)
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 211 vom 8.9.2007.