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Urteil des Gerichts vom 28. Oktober 2010 - Spanien/Kommission

(Rechtssache T-227/07)1

(EAGFL - Abteilung Garantie - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Produktionsbeihilfen für Verarbeiter von Tomaten - Unangekündigte Kontrollen während geeigneter Zeiträume - Verhältnismäßigkeit)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigter: M. Muñoz Pérez, abogado del Estado)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst T. van Rijn, dann F. Jimeno Fernández)

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2007/243/EG der Kommission vom 18. April 2007 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 106, S. 55)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Das Königreich Spanien trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 211 vom 8.9.2007.