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Klage, eingereicht am 2. Juni 2023 – Korkmaz/EUIPO – Intersnack Deutschland (CETOS)

(Rechtssache T-308/23)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Elif Korkmaz (Köln, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Weil)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Intersnack Deutschland SE (Köln)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin

Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke CETOS – Anmeldung Nr. 18 514 974

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 5. April 2023 in der Sache R 2031/2022-1

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

der Klage stattzugeben;

die Beschwerde der Widersprechenden/Beschwerdeführerin zurückzuweisen und die Entscheidung der Widerspruchsabteilung vom 14. Oktober 2022 vollumfänglich zu bestätigen;

der Widersprechenden und Beschwerdeführerin Intersnack Deutschland SE die Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verletzung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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