Urteil des Gerichts vom 8. März 2012 - Iberdrola/Kommission
(Rechtssache T-221/10)
(Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung, die eine steuerliche Abschreibung des finanziellen Geschäfts- oder Firmenwerts bei Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen ermöglicht - Entscheidung, die die Beihilferegelung für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und nicht die Rückforderung der Beihilfen anordnet - Rechtsakt mit Durchführungsbestimmungen - Keine individuelle Betroffenheit - Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Iberdrola, SA (Bilbao, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Ruiz Calzado, M. Núñez Müller und J. Domínguez Pérez)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Lyal und C. Urraca Caviedes)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung des Art. 1 Abs. 1 der Entscheidung 2011/5/EG der Kommission vom 28. Oktober 2009 über die steuerliche Abschreibung des finanziellen Geschäfts- oder Firmenwerts bei Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen C 45/07 (ex NN 51/07, ex CP 9/07) in Spanien (ABl. 2011, L 7, S. 48)
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Iberdrola, SA trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 179 vom 3.7.2010.