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Amtsblattmitteilung

 

Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt mit Beschluss des High Court of Justice (England & Wales), Chancery Division, vom 6. Juni 2003 in dem Rechtsstreit Dyson Ltd gegen Registrar of Trade Marks

    (Rechtssache C-321/03)

Der High Court of Justice (England & Wales), Chancery Divsion, ersucht den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mit Beschluss vom 6. Juni 2003, bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen am 24. Juli 2003, in dem Rechtsstreit Dyson Ltd gegen Registrar of Trade Marks um Vorabentscheidung über folgende Fragen:

1.Genügt es in einem Fall, in dem ein Antragsteller ein Zeichen (bei dem es sich nicht um eine Form handelt) benutzt hat, das aus einem sichtbaren Merkmal besteht, das eine Funktion erfüllt und zum Erscheinungsbild eines neuartigen Erzeugnisses gehört, für das der Antragsteller bis zur Antragstellung ein tatsächliches Monopol innehatte, für die Erlangung der Unterscheidungskraft im Sinne des Artikels 3 Absatz 3 der Richtlinie 89/104/EWG1, dass ein wesentlicher Teil des maßgeblichen Publikums zur Zeit der Stellung des Eintragungsantrags die in Rede stehenden Waren, die das Zeichen trugen, mit dem Antragsteller und keinem anderen Hersteller in Verbindung brachte?

2.Wenn dies nicht genügt, was ist sonst noch erforderlich, damit davon ausgegangen werden kann, dass das Zeichen Unterscheidungskraft erlangt hat? Ist es insbesondere erforderlich, dass der Benutzer des Zeichens Werbung für dieses Zeichen als Marke betrieben hat?

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1 - Erste Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. L 40 vom 11.2.1989, S. 1 - 7).