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Klage, eingereicht am 4. September 2015 – Sun Cali/HABM – Abercrombie & Fitch Europa (SUN CALI)

(Rechtssache T-512/15)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Sun Cali, Inc. (Denver, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Thomas)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Abercrombie & Fitch Europa SA (Mendrisio, Schweiz)

Angaben zum Verfahren vor dem HABM

Inhaber der streitigen Marke: Klägerin

Streitige Marke: Gemeinschaftsbildmarke mit den Wortbestandteilen „SUN CALI“ – Gemeinschaftsmarke Nr. 5 482 369

Verfahren vor dem HABM: Nichtigkeitsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des HABM vom 3. Juni 2015 in den Sachen R 1260/2014-5 und R 1281/2014-5

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem HABM die Kosten des Verfahrens vor dem Gericht und der (etwaigen) Streithelferin die Kosten des Verwaltungsverfahrens vor der Beschwerdekammer aufzuerlegen;

einen Termin für die mündlichen Verhandlung festzusetzen, sollte das Gericht nicht ohne eine solche entscheiden können.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 92 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009 in der Sache R 1260/2014-5;

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 in der Sache R 1281/2014-5.

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