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Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Administrativo e Fiscal do Funchal (Portugal), eingereicht am 14. November 2023 – Modexel – Consultores e Serviços, SA/Autoridade Tributária e Assuntos Fiscais da Região Autónoma da Madeira

(Rechtssache C-680/23, Modexel)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal Administrativo e Fiscal do Funchal

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Modexel – Consultores e Serviços, SA

Beklagte: Autoridade Tributária e Assuntos Fiscais da Região Autónoma da Madeira

Vorlagefragen

Ist der Begriff „folgender Zeitraum“ in Art. 183 der Mehrwertsteuerrichtlinie1 dahin auszulegen, dass er sich wörtlich auf den unmittelbar folgenden kalendarischen Zeitraum bezieht?

Falls nein, darf ein Unternehmen, das seine Tätigkeit eingestellt hat und später wiederaufnimmt, wobei zwischen den beiden Zeitpunkten ein Abstand von etwa 15 Monaten liegt, den Betrag, den es bei Beendigung der Tätigkeit als Überschuss vorgetragen hat, in der ersten Erklärung nach Wiederaufnahme der Tätigkeit abziehen?

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1 Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. 2006, L 347, S. 1).