Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 14. Juni 2007 - De Meerleer / Kommission
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtzulassung zu den schriftlichen Prüfungen - Berufserfahrung - Begründungspflicht - Mitteilung der Entscheidung des Prüfungsausschusses - Antrag auf Überprüfung)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Michel De Meerleer (Ophain-Bois-Seigneur-Isaac, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Boigelot)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und K. Herrmann)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidungen des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/A/19/04, die Bewerbung des Klägers abzulehnen und nicht über seinen Antrag auf nochmalige Überprüfung zu entscheiden, sowie Antrag auf Schadensersatz
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 60 vom 11.3.2006, S. 52.