Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 14. März 2017 – ADDE/Parlament
(Rechtssache T-48/17 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz – Finanzierung einer politischen Partei – Institutionelles Recht – Bankbürgschaft – Fehlende Dringlichkeit)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Antragstellerin: Alliance for Direct Democracy in Europe ASBL (ADDE) (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Defalque)
Antragsgegner: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: C. Burgos und S. Alves)
Gegenstand
Antrag gemäß den Art. 278 und 279 AEUV auf Erlass einstweiliger Anordnungen zur Befreiung von der Verpflichtung, als Voraussetzung für die Vorfinanzierung der Finanzhilfe, die sich aus der Entscheidung FINS-2017-13 des Parlaments vom 15. Dezember 2016 über die der Antragstellerin gewährte Finanzierung ergibt, eine Bankbürgschaft zu stellen
Tenor
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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