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Beschluss des Gerichts vom 7. Juli 2014 – Lucart France/Kommission

(Rechtssache T-234/13)1

(Nichtigkeitsklage – Umwelt – Richtlinie 94/62/EG – Verpackungen und Verpackungsabfälle – Richtlinie 2013/2/EU – Rollen, Röhren und Zylinder, um die flexibles Material aufgespult ist – Keine unmittelbare Betroffenheit – Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Lucart France (Torvilliers, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-M. Leprêtre und N. Chahid-Nouraï)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Alcover San Pedro und J.-F. Brakeland)

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Richtlinie 2013/2/EU der Kommission vom 7. Februar 2013 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. L 37, S. 10), soweit die Kommission Rollen, Röhren und Zylinder, um die flexibles Material aufgespult ist, ausgenommen solche, die Teile einer Produktionsanlage sind und nicht zur Aufmachung eines Produkts als Verkaufseinheit verwendet werden, in die Liste von Produktbeispielen für die Anwendung der Kriterien des Begriffs „Verpackungen“ aufnimmt

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Lucart France trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

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1     ABl. C 171 vom 15.6.2013.