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Beschluss des Gerichts vom 21. Februar 2013 - Marcuccio/Kommission

(Rechtssache T-85/11 P)

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Soziale Sicherheit - Schwere Krankheit - Erstattung von Krankheitskosten - Entscheidung der Kommission, mit der die Erstattung der dem Kläger entstandenen Krankheitskosten zu 100 v. H. abgelehnt wird - Begründungspflicht - Art. 72 des Statuts - Vom Ärztebeirat aufgestellte Kriterien - Vorlage des Gutachtens des Vertrauensarztes im Laufe des Verfahrens - Zuständigkeit des Leiters der Abrechnungsstelle - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)

Verfahrenssprache: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 23. November 2010, Marcuccio/Kommission (F-65/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Urteils

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Herr Luigi Marcuccio trägt seine eigenen Kosten und die der Europäischen Kommission im vorliegenden Rechtszug entstandenen Kosten.

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1 - ABl. C 103 vom 2.4.2011.