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Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Frankfurt am Main (Deutschland) eingereicht am 13. Januar 2021 - JW, HD, XS gegen LOT Polish Airlines

(Rechtssache C-20/21)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Landgericht Frankfurt am Main

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger und Berufungskläger: JW, HD, XS

Beklagte und Berufungsbeklagte: LOT Polish Airlines

Vorlagefragen:

Ist Art. 7 Nr. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen1 dahingehend auszulegen, dass bei einem Flug, der durch eine bestätigte einheitliche Buchung für die gesamte Reise gekennzeichnet und in zwei oder mehrere Teilflüge unterteilt ist, der Erfüllungsort im Sinne dieser Vorschrift auch der Ankunftsort des ersten Teilflugs sein kann, wenn die Beförderung auf diesen Teilflügen von zwei verschiedenen Luftunternehmen durchgeführt wird und die auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 261/20042 erhobene Klage auf Ausgleichszahlungen durch die Verspätung des ersten Teilflugs veranlasst wurde und sich gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen des ersten Teilflugs richtet?

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1 ABl. 2012, L 351, S. 1.

2 Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (ABl. 2004, L 46, S. 1,).