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Amtsblattmitteilung

 

     BESCHLUSS DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

    vom 7. Juni 2002

in der Rechtssache T-290/01: Land Brandenburg gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften(1)

(Nichtigkeitsklage ( Erledigung der Hauptsache)

    (Verfahrenssprache: Deutsch)

In der Rechtssache T-290/01, Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung, Potsdam (Deutschland), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Schohe und T. Masing, Zustellungsanschrift in Luxemburg, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigter: G. zur Hausen im Beistand von Rechtsanwalt M. Núñez-Müller) wegen Nichtigerklärung der in der Lastschriftanzeige Nr. 3240305411 vom 13. September 2001 enthaltenen Entscheidung der Kommission, hat das Gericht (Fünfte Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten J. D. Cooke sowie des Richters R. García-Valdecasas und der Richterin P. Lindh ( Kanzler: H. Jung ( am 7. Juni 2002 einen Beschluss mit folgendem Tenor erlassen:

1.Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

2.Die Kommission trägt die Kosten des Verfahrens.

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1 - )ABl. C 44 vom 16.2.2002.