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Klage, eingereicht am 12. Dezember 2012 - Wedi/HABM - Mehlhose Bauelemente für Dachrand + Fassade (BALCO)

(Rechtssache T-541/12)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Wedi GmbH (Emsdetten, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt O. Bischof)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Mehlhose Bauelemente für Dachrand + Fassade GmbH & Co. KG (Herford, Deutschland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 25. September 2012 in der Sache R 2255/2011-4 aufzuheben;

hilfsweise, das Verfahren in der Sache R 2255/2011-4 auszusetzen, bis rechtskräftig über den Antrag der Klägerin vom 15.11.2012 auf Erklärung der Nichtigkeit der Gemeinschaftsmarke Nr. 006095889 Balkogrün, Aktenzeichen des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) 000007267 C, der anderen Beteiligten entschieden ist;

der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "BALCO" für Waren der Klasse 19 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 023 771

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Mehlhose Bauelemente für Dachrand + Fassade GmbH & Co. KG

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Wortmarken "Balkogrün", "Balkoplan" und "Balkotop" für Waren der Klassen 19, 21 und 27

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8, Abs. 1, Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009

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