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Urteil des Gerichts vom 13. März 2024 – QN/Kommission

(Rechtssache T-531/21)1

(Öffentlicher Dienst – Beamte – Beförderung – Beförderungsverfahren 2020 – Entscheidung, den Kläger nicht zu befördern – Art. 45 des Statuts – Abwägung der Verdienste – Gleichbehandlung – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Begründungspflicht – Haftung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: QN (vertreten durch Rechtsanwältinnen L. Levi und N. Flandin)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch M. Brauhoff und L. Hohenecker als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit seiner Klage nach Art. 270 AEUV beantragt der Kläger zum einen die Aufhebung der Entscheidung der Europäischen Kommission, seinen Namen nicht in die am 12. November 2020 veröffentlichte Liste der im Beförderungsverfahren 2020 beförderten Beamten aufzunehmen, und zum anderen den Ersatz des Schadens, der ihm infolge dieser Entscheidung entstanden sein soll.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

QN trägt die Kosten.

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1     ABl. C 462 vom 15.11.2021.