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Urteil des Gerichts vom 23. Januar 2014 – Kommission/BO

(Rechtssache T-174/13 P)1

(Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Vertragsbedienstete – Soziale Sicherheit – Erstattung von Reisekosten – Reisekosten aus sprachlichen Gründen – Art. 19 Abs. 2 der Gemeinsamen Regelung zur Sicherstellung der Krankheitsfürsorge für die Beamten der Europäischen Gemeinschaften –Titel II Kapitel 12 Punkt 2.5 der allgemeinen Durchführungsbestimmungen für die Erstattung der Krankheitskosten)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin)

Andere Verfahrensbeteiligte: BO (Amman, Jordanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Levi, M. Vandenbussche und C. Bernard-Glanz)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 15. Januar 2013, BO/Kommission (F-27/11, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf die Aufhebung dieses Urteils

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die Europäische Kommission trägt ihre Kosten sowie die Kosten, die BO im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.

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1     ABl. C 164 vom 8.6.2013.