Language of document :

Urteil des Gerichts erster Instanz vom 5. April 2006 - Kachakil Amar / HABM

(Rechtssache T-388/04)1

(Gemeinschaftsmarke - Bildmarke in der Form eines länglichen Umrisses mit dreieckigem Ende - Zurückweisung der Anmeldung - Fehlende Unterscheidungskraft - Erwerb von Unterscheidungskraft durch Benutzung)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger: Habib Kachakil Amar (Valencia, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. C. Heder)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: O. Mondéjar)

Gegenstand der Rechtssache

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 20. Juli 2004 (R 175/2004-1), mit der die Anmeldung einer Bildmarke in der Form eines länglichen Umrisses mit dreieckigem Ende als Gemeinschaftsmarke zurückgewiesen wurde

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

____________

1 - ABl. C 284 vom 20.11.2004.