Urteil des Gerichts erster Instanz vom 5. April 2006 - Kachakil Amar / HABM
(Gemeinschaftsmarke - Bildmarke in der Form eines länglichen Umrisses mit dreieckigem Ende - Zurückweisung der Anmeldung - Fehlende Unterscheidungskraft - Erwerb von Unterscheidungskraft durch Benutzung)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Kläger: Habib Kachakil Amar (Valencia, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. C. Heder)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: O. Mondéjar)
Gegenstand der Rechtssache
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 20. Juli 2004 (R 175/2004-1), mit der die Anmeldung einer Bildmarke in der Form eines länglichen Umrisses mit dreieckigem Ende als Gemeinschaftsmarke zurückgewiesen wurde
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
____________1 - ABl. C 284 vom 20.11.2004.