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Klage, eingereicht am 23. Dezember 2008 - DVB Project / HABM - Eurotel (DVB)

(Rechtssache T-578/08)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Kläger: DVB Project (Le Grand Saconnex, Schweiz) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt W. Pors)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Eurotel SpA (Mailand, Italien)

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 14. Oktober 2008 in der Sache R 1387/2007-2 aufzuheben;

dem HABM die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Marke "DVB" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9 und 38.

Inhaber der Gemeinschaftsmarke: Kläger.

Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Ablehnung des Antrags auf Nichtigerklärung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde stattgegeben, und die angefochtene Entscheidung wurde aufgehoben.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da die Beschwerdekammer fälschlich davon ausgegangen sei, dass ein Monopol auf die eingetragene Gemeinschaftsmarke, die Gegenstand des Antrags auf Nichtigerklärung sei, die Geschäftstätigkeit von Händlern im Bereich der Telekommunikation ernsthaft beeinträchtigen würde; Verstoß gegen die Art. 7 Abs. 3 und 51 Abs. 2 der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da die Beschwerdekammer inhaltlich nicht auf die vom Kläger aufgeworfene Frage der Verkehrsdurchsetzung eingegangen sei.

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