Language of document :

Urteil des Gerichts vom 26. März 2010 - Proges/Kommission

(Rechtssache T-577/08)1

(Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren - Programm zur Raumplanungsgestaltung - Ablehnung des Angebots eines Bieters - Nichtigkeitsklage - Rechtsschutzinteresse - Zulässigkeit - Zuschlagskriterien)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Proges - Progetti di sviluppo Srl (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Falcetta)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: N. Bambara und E. Manhaeve im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 29. Oktober 2008, das von der Klägerin in einem Vergabeverfahren über die Umsetzung eines Programms zur Raumplanungsgestaltung eingereichte Angebot zurückzuweisen, sowie auf Ersatz des der Klägerin entstandenen Schadens

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Proges - Progetti di sviluppo Srl trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

____________

1 - ABl. C 44 vom 21.2.2009.