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Urteil des Gerichts vom 9. Dezember 2010 - Wilo/HABM (Facettiertes Gehäuse eines Elektromotors und Darstellung grüner Facetten)

(Rechtssachen T-253/09 und T-254/09)1

(Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke - Facettiertes Gehäuse eines Elektromotors - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die grüne Facetten darstellt - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009])

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Wilo SE (Dortmund, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Braun)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: B. Schmidt und P. Quay)

Gegenstand

Zwei Klagen gegen die Entscheidungen der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 30. März 2009 (Sachen R 1184/2008-1 und R 1196/2008-1) über Anmeldungen eines dreidimensionalen Zeichens, das aus der Form eines facettierten Gehäuses eines Elektromotors und einem Bildzeichen, das grüne Facetten darstellt, besteht

Tenor

Die Klagen werden abgewiesen.

Die Wilo SE trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 205 vom 29.8.2009.