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Vorabentscheidungsersuchen des Efeteio Athinon (Griechenland), eingereicht am 3. März 2021 – VP, CX, RG, TR u. a./ Elliniko Dimosio

(Rechtssache C-133/21)

Verfahrenssprache: Griechisch

Vorlegendes Gericht

Efeteio Athinon

Parteien des Ausgangsverfahrens

Berufungskläger: VP, CX, RG, TR u. a.

Berufungsbeklagter: Elliniko Dimosio (Griechischer Staat)

Vorlagefragen

Ist eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, die Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen im Sinne von Paragraf 1 der Richtlinie 1999/70/EG1 in Bezug auf das Entgelt diskriminiert und insoweit gegenüber vergleichbaren Dauerbeschäftigten benachteiligt, wobei das einzige Unterscheidungskriterium ist, dass ihr Vertrag vom Arbeitgeber oder im Gesetz als befristeter Werkvertrag bezeichnet wird, mit Paragraf 4 der Richtlinie 1999/70/EG vereinbar?

Ist insbesondere eine nationale Regelung, nach der die Diskriminierung von Arbeitnehmern in Bezug auf das Entgelt gerechtfertigt ist, da diese ihre Arbeitsleistung im Rahmen befristeter Arbeitsverträge in Kenntnis des Umstands erbracht haben, dass sie einen ständigen und dauernden Bedarf des Arbeitgebers decken, mit Paragraf 4 der Richtlinie 1999/70/EG vereinbar?

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1     Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (ABl. 1999, L 175, S. 43).