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Klage, eingereicht am 14. September 2009 - Nijs/Europäischer Rechnungshof

(Rechtssache F-77/09)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Bart Nijs (Bereldange, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Frank Rollinger)

Beklagter: Europäischer Rechnungshof

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Ad-hoc-Ausschusses des Europäischen Rechnungshofs vom 15. Januar 2009, mit der der Kläger mit Wirkung vom 1. Februar 2009 ohne Kürzung des Ruhegehalts aus dem Dienst entfernt wurde.

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung des Ad-hoc-Ausschusses des Europäischen Rechnungshofs vom 15. Januar 2009, mit der der Kläger mit Wirkung vom 1. Februar 2009 ohne Kürzung des Ruhegehalts aus dem Dienst entfernt wurde, aufzuheben;

die Entscheidung 81-2007 des Europäischen Rechnungshofs vom 20. September 2007, mit der die Befugnisse der Anstellungsbehörde einem Ad-hoc-Ausschuss übertragen wurden, aufzuheben;

sämtliche von diesem Ad-hoc-Ausschuss getroffenen vorbereitenden Entscheidungen, insbesondere die vom 22./29. Oktober 2007, vom 23. November 2007 und vom 12. Juni 2008 über die Einleitung einer Verwaltungsuntersuchung, aufzuheben;

hilfsweise, falls das Gericht den Aufhebungsanträgen nicht stattgeben sollte, festzustellen, dass die vom Ad-hoc-Ausschuss des Europäischen Rechnungshofs am 15. Januar 2009 verhängte Sanktion im Hinblick auf Art. 10 des Anhangs IX des Beamtenstatuts aus den vorstehend genannten Gründen viel zu streng ist;

die Sache an die Anstellungsbehörde des Europäischen Rechnungshofs in anderer Zusammensetzung zurückzuverweisen oder, falls dies wirklich für erforderlich gehalten werden sollte, eine Sanktionen zu verhängen, die dem Sachverhalt wesentlich besser gerecht wird;

weiter hilfsweise, ausdrücklich festzustellen, dass der Grundsatz der angemessenen Verfahrensdauer im vorliegenden Fall, wie vorstehend dargelegt, missachtet wurde, und dies bei der gegebenenfalls zu verhängenden Sanktion zu berücksichtigen;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

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