Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 29. Januar 2014 – Goldsteig Käsereien Bayerwald/HABM – Vieweg (goldstück)
(Rechtssache T‑47/13)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke goldstück – Ältere Gemeinschaftswortmarke GOLDSTEIG – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 17, 18, 37)
2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke goldstück und Wortmarke GOLDSTEIG (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 22, 24, 36, 43)
3. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 26)
4. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Gewichtung der ähnlichen oder unterschiedlichen Bestandteile der Zeichen – Berücksichtigung der Eigenschaften der Zeichen oder der Bedingungen der Vermarktung der Waren oder Dienstleistungen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 41)
Gegenstand
| Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 14. November 2012 (Sache R 2589/2011‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Goldsteig Käsereien Bayerwald GmbH und Frau Christin Vieweg |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Die Goldsteig Käsereien Bayerwald GmbH trägt die Kosten. |