Language of document : ECLI:EU:T:2018:124





Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 8. März 2018 – Rose Vision/Kommission

(Rechtssachen T45/13 RENV und T587/15)

„Schiedsklausel – Siebtes Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) – Finanzhilfevereinbarungen betreffend die Projekte FIRST, FutureNEM, sISI, 4NEM und SFERA – Frist für die Übermittlung des Abschlussberichts der Rechnungsprüfung – Rechnungsprüfungen, mit denen Unregelmäßigkeiten bei der Umsetzung der Projekte festgestellt wurden – Aussetzung der Zahlungen – Vertraulichkeit der Rechnungsprüfungen – Erstattungsfähigkeit der angegebenen Kosten – Außervertragliche Haftung – Rückerstattung der gezahlten Beträge – Durch die Eintragung in das Frühwarnsystem verursachter Schaden“

1.      Gerichtliches Verfahren – Urteil des Gerichtshofs mit Bindungswirkung für das Gericht – Voraussetzungen – Auf ein Rechtsmittel erfolgende Zurückverweisung – Vom Gerichtshof im Rahmen des Rechtsmittels endgültig entschiedene Rechtsfragen – Rechtskraft – Umfang

(Satzung des Gerichtshofs, Art. 53 Abs. 1 und 61; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 215)

(vgl. Rn. 45)

2.      Gerichtliches Verfahren – Streitgegenstand – Änderung im Laufe des Verfahrens – Verbot

(Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 76 Abs. 1 Buchst. d und 84 Abs. 2)

(vgl. Rn. 57)

3.      Nichtigkeitsklage – Klage gegen einen vollstreckbare Beschluss – Beschluss, der nach Art. 263 AEUV angefochten werden kann – Zulässigkeit – Klagegründe, die sich auf vertragliche Bestimmungen und das anwendbare nationale Recht beziehen – Unzulässigkeit

(Art. 263 AEUV, 288 AEUV und 299 AEUV)

(vgl. Rn. 69, 70)

4.      Gerichtliches Verfahren – Einrede der Rechtshängigkeit – Identität der Parteien, des Gegenstands und der Klagegründe von zwei Klagen – Unzulässigkeit der später eingereichten Klage

(vgl. Rn. 88)

5.      Haushalt der Europäischen Union – Zuschuss der Union – Verpflichtung des Empfängers, die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses einzuhalten – Finanzierung, die sich nur auf die tatsächlich entstandenen Kosten erstreckt – Nachweis, dass die geltend gemachten Kosten tatsächlich entstanden sind – Fehlen – Nicht förderfähige Kosten – Ordnungsgemäße Durchführung der Projekte, die Gegenstand eines Unionszuschusses sind – Keine Auswirkung

(Art. 317 AEUV)

(vgl. Rn. 95)

6.      Gerichtliches Verfahren – Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel – Gründe – Verstoß gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit – Ins Leere gehender Klagegrund – Zurückweisung

(Art. 272 AEUV)

(vgl. Rn. 110)

7.      Haushalt der Europäischen Union – Zuschuss der Union – Verpflichtung des Empfängers, die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses einzuhalten – Nachweis der Kosten – Von der Kommission eingeleitetes Verfahren zur Rückforderung gewährter Vorschüsse – Beweislastverteilung

(Art. 272 AEUV und 317 AEUV)

(vgl. Rn. 163, 166)

8.      Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Schaden – Kausalzusammenhang – Kumulative Voraussetzungen – Verpflichtung des Richters, sie in einer bestimmten Reihenfolge zu prüfen – Fehlen – Nichtvorliegen einer dieser Voraussetzungen – Abweisung der Schadensersatzklage in vollem Umfang

(Art. 340 Abs. 2 AEUV)

(vgl. Rn. 203-207)

9.      Außervertragliche Haftung – Schaden – Ersatzfähigkeit – Schaden, der aufgrund der Aussetzung der Zahlungen an die Klägerin aus Finanzhilfevereinbarungen infolge der Eintragung ihres Namens in das von den Anweisungsbefugten der Kommission und den Exekutivagenturen zu verwendende Frühwarnsystem entstanden ist – Ausschluss

(Art. 340 Abs. 2 AEUV)

(vgl. Rn. 210)

Gegenstand

In der Rechtssache T‑45/13 RENV erstens Klage nach Art. 272 AEUV auf Feststellung der Verletzung der auf das Projekt FutureNEM anwendbaren Vertragsbestimmungen, zweitens Klage nach Art. 272 AEUV auf Ersatz des Schadens, den die Klägerin infolge der Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch die Kommission erlitten haben soll, drittens Klage nach Art. 268 AEUV auf Ersatz des Schadens, den die Klägerin infolge der Eintragung ihres Namens in das Frühwarnsystem (FWS) erlitten haben soll, und viertens Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses über die Eintragung des Namens der Klägerin in das FWS sowie in der Rechtssache T‑587/15 erstens im Wesentlichen Klage nach Art. 272 AEUV auf Feststellung der Verletzung der auf die Projekte FIRST, FutureNEM, sISI, 4NEM und SFERA anwendbaren Vertragsbestimmungen, zweitens Klage nach Art. 272 AEUV auf Feststellung, dass die Klägerin der Kommission den von ihr verlangten Betrag nicht schuldet, auf Ersatz des Schadens, den die Klägerin infolge der Verletzung der Vertragsbestimmungen durch die Kommission erlitten haben soll, und auf Verurteilung der Kommission zur Zahlung der aufgrund ihrer Teilnahme an diesen Projekten geschuldeten Beträge, drittens Klage nach Art. 268 AEUV auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin infolge der Eintragung ihres Namens in das FWS entstanden sein soll, und viertens Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2015) 5449 final der Kommission vom 28. Juli 2015 über die Rückerstattung eines von der Klägerin geschuldeten Gesamtbetrags von 535 613,20 Euro zuzüglich Zinsen

Tenor

1.

Die Rechtssachen T‑45/13 RENV und T‑587/15 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden

2.

Die Klagen werden abgewiesen.

3.

Die Rose Vision, SL trägt ihre eigenen Kosten und die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten, einschließlich in der Rechtssache T‑45/13 RENV der Kosten, die im Rahmen des ursprünglichen Verfahrens vor dem Gericht in der Rechtssache T‑45/13, des Rechtsmittelverfahrens in der Rechtssache C‑224/15 P und des nach Zurückverweisung geführten Verfahrens entstanden sind.