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Urteil des Gerichts vom 24. September 2019 – VF/EZB

(Rechtssache T-39/18)1

(Öffentlicher Dienst – Personal der EZB – Beurteilungsbericht des Klägers – Jährliche Gehalts- und Bonusüberprüfung – Verweigerung der Umqualifizierung eines befristeten Vertrags in einen unbefristeten – Begründungspflicht – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Grundsatz der guten Verwaltung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: VF (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Blot)

Beklagte: Europäische Zentralbank (Prozessbevollmächtigte: F. von Lindeiner und D. Camilleri Podestà im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV und Art. 50a der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Wesentlichen zum einen auf Aufhebung erstens der Entscheidung über die jährliche Gehalts- und Bonusüberprüfung für das Jahr 2016 sowie zweitens der Entscheidung, den befristeten Vertrag des Klägers nicht in einen unbefristeten umzuqualifizieren, und zum anderen auf Ersatz des vom Kläger in Folge dieser Handlungen angeblich erlittenen Schadens

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

VF trägt die Kosten.

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1     ABl. C 112 vom 26.3.2018.