Language of document :

Klage, eingereicht am 4. Dezember 2023 – Apoio XXI – Centro de Apoio Psico-Pedagógico/EMCDDA

(Rechtssache T-1150/23)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Parteien

Klägerin: Apoio XXI – Centro de Apoio Psico-Pedagógico Lda (Vila Nova de Gaia, Portugal) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin J. Freitas Peixoto)

Beklagter: Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA)

Anträge

Der Kläger beantragt,

die im Schreiben der EMCDDA vom 2. Oktober 2023 enthaltene Entscheidung, mit der der öffentliche Auftrag im Rahmen des öffentlichen Vergabeverfahrens „FC.23.EXO.0010.2.0 – Koordinierung und Bereitstellung von Dolmetschdiensten für die [EMCDDA] (Los 1 und 2)“ an die ONCALL – Europa Language Services SPRL vergeben wurde, wegen Verstoßes gegen Art. 167 der Haushaltsordnung und Nr. 29.3 von Anhang I der Haushaltsordnung für nichtig zu erklären, das erstplatzierte Angebot folglich auszuschließen und der Klägerin (für beide Lose) den Zuschlag zu erteilen;

die im Schreiben der EMCDDA vom 2. Oktober 2023 enthaltene Entscheidung, mit der der öffentliche Auftrag im Rahmen des öffentlichen Vergabeverfahrens „FC.23.EXO.0010.2.0 – Koordinierung und Bereitstellung von Dolmetschdiensten für die [EMCDDA] (Los 1 und 2)“ an die ONCALL – Europa Language Services SPRL vergeben wurde, auf der Grundlage von Art. 296 AEUV sowie Art. 170 Abs. 3 der Haushaltsordnung und den Nrn. 31.2 und 23.1 von Anhang I der Haushaltsordnung wegen mangelnder Begründung für nichtig zu erklären mit der Folge der Verurteilung zur Erteilung der verlangten Informationen und Auskünfte;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens einschließlich der Anwaltskosten aufzuerlegen, die zu einem späteren Zeitpunkt bestimmt werden, da sie zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststehen und bezifferbar sind.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende zwei Gründe gestützt:

Mit dem ersten Klagegrund wird ein Verstoß gegen die Art. 167 und 170 Abs. 1 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (im Folgenden: Haushaltsordnung) sowie gegen Nr. 29.3 von Anhang I der Haushaltsordnung geltend gemacht, da unter Berücksichtigung der von der EMCDDA auf Antrag der Klägerin erteilten Auskünfte das erstplatzierte Angebot niemals zur Bewertung und anschließenden Vergabe hätte zugelassen werden dürfen, weil es die in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten Auswahlkriterien nicht erfüllt habe.

Mit dem zweiten Klagegrund wird ein Verstoß gegen Art. 296 AEUV und Art. 170 Abs. 3 der Haushaltsordnung sowie gegen Nr. 31.2 von Anhang I der Haushaltsordnung wegen mangelnder Begründung der Entscheidung der EMCDDA geltend gemacht, da die EMCDDA der Klägerin trotz deren Ersuchens nicht die Informationen und Auskünfte erteilt habe, die sie benötige, um nachvollziehen zu können, ob das erstplatzierte Angebot alle Mindestanforderungen, Eignungskriterien und Mindestqualitätsstandards, die in den Zuschlagskriterien vorgesehen seien, erfülle, wobei zu berücksichtigen sei, dass der Preis beim erstplatzierten Angebot (bei beiden Losen) um mehr als 50 % unter dem des Angebots der Klägerin liege, die bei der genannten Ausschreibung auf dem zweiten Platz gereiht worden sei.

____________