Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Plenum) vom 5. Mai 2010 - Bouillez u. a./Rat
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - Beförderungsverfahren 2007 - Rechtsschutzinteresse - Beförderungsentscheidung - Verzeichnis der beförderten Beamten - Abwägung der Verdienste - Kriterium des Grads der übernommenen Verantwortung - Antrag auf Aufhebung der Beförderungsentscheidungen - Interessenabwägung)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Vincent Bouillez (Overijse, Belgien) u. a. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und E. Marchal)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Streithelferinnen: Eliza Niniou, wohnhaft in Schaerbeek (Belgien), und Maria-Béatrice Postiglione Branco, wohnhaft in Kraainem (Belgien), (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte T. Bontinck und S. Woog, dann Rechtsanwälte T. Bontinck und S. Greco),
sowie
Maria De Jesus Cabrita und Marie-France Liegard, Beamte des Rats der Europäischen Union, wohnhaft in Brüssel (Belgien), (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt N. Lhoëst, dann Rechtsanwälte N. Lhoëst und L. Delhaye)
Gegenstand
Aufhebung der Entscheidungen der Anstellungsbehörde, die Kläger im Beförderungsverfahren 2007 nicht nach Besoldungsgruppe AST 7 zu befördern
Tenor
Die Entscheidungen, mit denen der Rat der Europäischen Union es abgelehnt hat, Herrn Bouillez, Herrn Van Neyghem und Frau Wagner-Leclercq im Beförderungsverfahren 2007 nach Besoldungsgruppe AST 7 zu befördern, werden aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage von Herrn Bouillez, Herrn Van Neyghem und Frau Wagner-Leclercq abgewiesen.
Der Rat der Europäischen Union trägt die Kosten.
4. Die Streithelfer tragen ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 183 vom 19.7.2008, S. 35.