Amtsblattmitteilung
Klage der Alcon Inc. gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, eingereicht am 17. April 2003
(Rechtssache T-130/03)
Die Verfahrenssprache ist nach Artikel 131 Absatz 2 der Verfahrensordnung zu bestimmen ( Sprache, in der die Klage eingereicht wurde: Englisch
Die Alcon Inc., Hünenberg (Schweiz), hat am 17. April 2003 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter der Klägerin ist G. Breen, Solicitor; Zustellungsanschrift ist in Luxemburg.
Weitere Partei im Verfahren vor der Beschwerdekammer war die Biofarma plc.
Die Klägerin beantragt:
(die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
(dem HABM die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:Alcon Inc.
Angemeldete Gemeinschaftsmarke:Wortmarke "TRAVATAN" ( Anmeldung Nr. 847590 für Waren der Klasse 5 (ophtalmisch-pharmazeutische Präparate)
Inhaber der im Widerspruchsverfahren
geltend gemachten Marke:Biofarma plc.
Entgegenstehende Marke oder
entgegenstehendes Zeichen:Italienische Wortmarke "TRIVASTAN" für Waren der Klasse 5
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:Zurückweisung der Beschwerde
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