Beschluss des Gerichts vom 26. Januar 2015 – Dosen/HABM – Gramm (Nano-Pad)
(Rechtssache T-396/13)1
(Gemeinschaftsmarke – Antrag auf Nichtigkeitserklärung – Rücknahme des Antrags auf Nichtigkeitserklärung – Erledigung der Hauptsache)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Kläger: Franko Dosen (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtiger: Rechtsanwalt H. Losert)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: zunächst A. Pohlmann dann M. Fischer)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Thomas Gramm (Wesel, Deutschland)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 13. Mai 2013 (Sache R 1981/2011-4) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen Thomas Gramm und Franko Dosen
Tenor
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
Der Kläger trägt seine eigenen Kosten und die Kosten des Beklagten.
________________________1 ABl. C 274 vom 21.9.2013.