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Beschluss des Gerichts vom 26. Januar 2015 – Dosen/HABM – Gramm (Nano-Pad)

(Rechtssache T-396/13)1

(Gemeinschaftsmarke – Antrag auf Nichtigkeitserklärung – Rücknahme des Antrags auf Nichtigkeitserklärung – Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: Franko Dosen (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtiger: Rechtsanwalt H. Losert)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: zunächst A. Pohlmann dann M. Fischer)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Thomas Gramm (Wesel, Deutschland)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 13. Mai 2013 (Sache R 1981/2011-4) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen Thomas Gramm und Franko Dosen

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Der Kläger trägt seine eigenen Kosten und die Kosten des Beklagten.

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1     ABl. C 274 vom 21.9.2013.