Language of document : ECLI:EU:T:2013:456





Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 16. September 2013 – Golden Balls/HABM – Intra-Presse (GOLDEN BALLS)

(Rechtssache T‑448/11)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke GOLDEN BALLS – Ältere Gemeinschaftswortmarke BALLON D’OR – Ähnlichkeit der Zeichen – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Aufhebungsantrag der Streithelferin – Art. 134 § 3 der Verfahrensordnung des Gerichts – Umfang der von der Beschwerdekammer durchzuführenden Prüfung – Verpflichtung, über die gesamte Beschwerde zu entscheiden – Art. 8 Abs. 5, Art. 64 Abs. 1 und Art. 76 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Kriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 20-22, 53, 54)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Grad der Aufmerksamkeit der Verkehrskreise (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 23)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarken GOLDEN BALLS und BALLON D’OR (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 27, 28, 31, 40, 50, 51, 60)

4.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Ergänzender Charakter der Waren oder Dienstleistungen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 29)

5.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 32, 33)

6.                     Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Beschwerde gegen eine Entscheidung der Widerspruchsabteilung des Amtes – Prüfung durch die Beschwerdekammer – Umfang (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 64 Abs. 1) (vgl. Randnr. 69)

7.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Voraussetzung – Zusammenhang zwischen den Marken (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Randnr. 71)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 22. Juni 2011 (Sache R 1432/2010-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Intra-Press- und der Golden Balls Ltd

Tenor

1.

Der erste Punkt des verfügenden Teils der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 22. Juni 2011 (Sache R 1432/2010-1) wird aufgehoben.

2.

Der Aufhebungsantrag von Intra-Presse wird zurückgewiesen.

3.

Das HABM trägt neben seinen eigenen Kosten diejenigen der Golden Balls Ltd mit Ausnahme der Kosten, die dieser im Zusammenhang mit dem Aufhebungsantrag nach Art. 134 § 3 der Verfahrensordnung entstanden sind.

4.

Intra-Presse trägt neben ihren eigenen Kosten diejenigen, die der Golden Balls Ltd im Zusammenhang mit dem Aufhebungsantrag nach Art. 134 § 3 der Verfahrensordnung entstanden sind.